Antrag + Voraussetzungen. Wir helfen dir!

Nach der Anmeldung bei uns musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises, in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt ca. 4 Wochen.
Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist zunächst ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Zeitraums musst du die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt haben und hast dann wieder einen Zeitraum von einem Jahr, um die praktische Prüfung zu bestehen!

Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

  • Formular "Mitnahme zur Behörde" von uns oder den Ausbildungsvertrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
  • Nachweis über den Erste Hilfe Kurs (9 Unterrichtsstunden)
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre
  • 1 aktuelles biometrisches Führerscheinbild
  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 43,40 €

Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:

  • Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
  • Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson 11,- € (Stand 01.09.15)

Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine): 

  • Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
  • Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in München erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.
  • Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf der Staatenliste unter Downloads.

Hast du deinen Hauptwohnsitz in Völklingen, ist folgende Fahrerlaubnisbehörde für dich zuständig:

Führerscheinstelle Völklingen
Fahrerlaubnisbehörde
Rathausplatz
66333 Völklingen

Telefon: 06898 / 13-2322, -2147

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten:
Mo. 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Di.  8.30 - 12.00 Uhr
Mi. 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Do. 8.30 - 12.00 Uhr
Fr.  8.30 - 12.00 Uhr 

Hier findest du Infos zum Stand deines Antragsverfahrens der Fahrerlaubnisbehörde Völklingen.