Mai 2020

65D50B61-427D-4261-A449-FB0C7775727ELaut der Rechtsverordnung in der Neufassung vom 02. Mai 2020 ist der Fahrschulunterricht ab dem 04. Mai 2020 wieder zulässig. Welche Ausbildungen in welcher Form wieder erlaubt werden, soll in einer Telefonkonferenz am 04. Mai 2020 um 11:00 Uhr besprochen werden. Dabei wird unsere Wirtschaftsministerin, Frau Anke Rehlinger, die Akteure und Verbände anhören.
Auf jeden Fall kommt Bewegung in den Lockdown der Fahrschulen und es ist nach unserer Ansicht und der vorherrschenden Meinung mit der Zulässigkeit des Motorradunterrichts zu rechnen. Inwieweit auch Pkw-Unterricht und Theorieunterricht und vor allem auch unter welchen Bedinungen durchgeführt werden dürfen, wird hoffentlich auch schon bald geklärt sein. Insofern bereiten wir uns auf die Wiederaufnahme des Fahrschulunterrichts, zumindest in Teilen, vor!
#Coronavirus